Organisatorisches und Details

–> Einreichung bis 31. Mai 2019 via Webformular
–> Preisverleihung „Familie Digital Kompetent“ am 30. Oktober 2019 um 18:00 Uhr

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Jury

Die Fachjury, die über die Zuerkennung des Gütesiegels entscheidet und die eingereichten Projekte und Initiativen bewertet, setzt sich aus Expertinnen und Experten folgender Institutionen zusammen:

  • Universität Wien, Institut für Bildungswissenschaft
  • Saferinternet.at
  • Bundesverband Medienbildung
  • Legal Literacy Project Wien
  • Bundeskanzleramt, Sektion Familien und Jugend

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Bewertungskriterien

Folgende Kriterien werden zur Bewertung herangezogen:

Dimensionen der Medienkompetenz

  1. Medienkunde
  2. Medienkritik
  3. Mediennutzung
  4. Mediengestaltung
  5. Relevante Anschlusskompetenzen
    a) Informationskompetenz
    b) Datenkompetenz
    c) Sozial-kommunikative Kompetenz
    d) Vergnügungs- und Freizeitkompetenz
    e) Legal Literacy
    f) Financial Literacy
    g) Etc.
  6. Gesamtkonzept & Abstimmung (Breite und Tiefe)

Implementierung

  1. Zielgruppen Adäquanz & Reichweite
  2. Wirkung & Nachhaltigkeit
  3. Innovation
  4. Öffentlichkeit & Transparenz
  5. Verankerung in der Unternehmenskultur
  6. Kooperation & Vernetzung

Diese Kriterien werden auf Grundlage der übermittelten Unterlagen von jeweils mindestens zwei Jurymitgliedern mit 0 (entspricht „schlecht“) bis 3 (entspricht „sehr gut“) bewertet. Kategorien, die auf Grund der Eigenart des Unternehmens oder des Engagements nicht anwendbar sind, werden dabei entsprechend gekennzeichnet und berücksichtigt. Um für die Zuerkennung des „FDK 2019“-Logos in Frage zu kommen, ist ein Gesamtscore von zumindest 18 Punkten sowie ein Mittelwert der relevanten und somit bewerteten Kriterien von zumindest 2 (also „gut“) erforderlich und maximal ein Kriterium darf die Bewertung „schlecht“ aufweisen. In einer gemeinsamen Sitzung der Jury wird auf Grundlage der Einschätzung der Jurymitglieder einhellig entschieden, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind oder ob Gründe erkannt werden, die in Abweichung der „numerischen Voraussetzung“ eine Zuerkennung rechtfertigen oder diese ausschließen.

 

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Rückfragehinweis

Bundeskanzleramt
Sektion Familien und Jugend
Abteilung V/5 – Jugendpolitik
Untere Donaustraße 13-15, 1020 Wien
E-Mail: MJI@bka.gv.at.