Das Gesetz gegen den Hass

Anfang des Jahres ist das Gesetzpaket „Hass im Netz“ in Kraft getreten, in welchem geregelt wird, wie gegen beispielsweise Hasspostings vorgegangen werden soll. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und muss auch so gehandhabt werden. Was macht das Gesetz? Wie wehre ich mich nun gegen Hass im Netz, wenn ich selbst betroffen bin? Und wieso wehrt sich beispielsweise Facebook gegen das Gesetz?

Hasspostings, wie Beleidigungen aber auch Verhetzungen oder rechtsextreme Postings können durch das neue Gesetzpaket einfacher und schneller gelöscht werden. Vielmehr müssen die Plattformbetreiber der möglichst schnellen Löschung der Inhalte nachgehen. In einem Zeitfenster von 24 Stunden müssen die rechtswidrigen Inhalte von der Internetseite entfernt werden. Zusätzlich können Menschen, die sich durch das Posting bedroht fühlen, einen gerichtlichen Unterlassungsauftrag beantragen oder bei der Polizei eine strafrechtliche Anzeige erstatten.  So setzt sich das Gesetz für die Betroffenen ein, wodurch keine hohen Kosten bei einer Klage auftreten und auch der Klageprozess mit einer psychosozialen und juristischen Prozessbegleitung begleitet wird.

Was bedeutet das für die Plattformen?
Das Kommunikationsplattformen-Gesetz – ein Teil des „Hass im Netz“ Gesetzespakets – besagt, dass eine leicht und dauerhafte Meldemöglichkeit vorhanden sein muss. Die dort gemeldeten Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden oder bei Prüfungsbedarf innerhalb von 7 Tagen nachgegangen werden. Bei strafwidrigen Inhalten muss der Plattformbetreiber durch zuständige Personen die Inhalte weitergeben, um mögliche Klagen einzureichen. So kommt es zu erleichterten Sanktionierungen bei Gesetzesverstößen. Zusätzlich gibt es eine Informationspflicht gegenüber den Nutzer/innen, dies bezieht sich nicht nur auf die Weritergabe von Namen und Adressen in bestimmten Fällen, sondern auch auf das ungerechtfertigte Löschen oder das Nicht-Löschen eines Beitrags. Doch sind nicht alle Plattformen betroffen, denn das Gesetz ist nur gültig bei jenen mit 100.000 Usern und mit 500.000€ Umsatz.

Gegen welche Inhalte wird nachgegangen?
Es werden rechtswidrigen Inhalten nachgegangen, darunter zählen: Nötigungen, Gefährliche Drohungen, Beharrliche Verfolgung, Fortlaufende Belästigung im Wege einer Telekommunikation, Vorwurf einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung, Beleidigung, Unbefugte Bildaufnahme, Erpressung, Herabwürdigung religiöser Lehren, Pornographische Darstellung von Minderjährigen, Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen, terroristische Vereinigung, Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat, Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten, Verhetzung, Verleumdung. Als praktische Beispiele können obszöne Beschimpfungen, Todeswünsche, Vergewaltigungsdrohungen, Cybermobbing,… genannt werden.

Wie kann ich als Betroffene/r handeln?
Um den Inhalt, Datum und Person festzuhalten ist es wichtig, dass im ersten Schritt ein Screenshot von dem/den Posting/s gemacht wird, damit auch nach dem Löschen die Inhalte schwarz auf weiß vorhanden sind. Wenn das gemacht ist, muss der Beitrag bei dem Plattformbetreiber gemeldet werden, welcher das Posting so schnell wie möglich löschen muss. Bei Nicht-Löschung kann die Plattform geklagt werden. Im Fall einer erheblichen Verletzung kann der/die Verfasser/in angeklagt werden, bei einer unbekannten Person kann der Plattformenbetreiber aufgefordert werden Adresse und Namen der jeweiligen Person herauszugeben. Falls die Postings strafbare Inhalte enthalten kann/muss dies auch bei der Polizei gemeldet werden, beispielsweise bei Cybermobbing, Beleidigung, Verhetzung, Drohung oder Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Das Mandatsverfahren steht aber nur zur Verfügung, wenn eine erhebliche Verletzung vorgelegt werden kann.

Wie ist es beispielsweise beim eigenen Kind?  Wenn, dein Kind Opfer von Belästigung im Internet wird wäre es wichtig den/die Täter/in herauszufinden. Falls es sich bei diesem/dieser um eine/n Minderjährige/n handelt sollten die Erziehungsberechtigten oder die Schule kontaktiert werden. Bei einer beharrlichen Verfolgung oder gefährlichen Drohung wäre es gut die Polizei verständigen. Steht in ständigen Kontakt mit eurem Kind und gebt ihm die Sicherheit, dass es mit allen über sein/ihr Problem reden kann. Gebt Tipps, wie es sich gegenüber Hasspostings verhalten kann, beispielsweise nicht zu antworten und die Inhalte (durch Screenshots) festzuhalten. Verbote bringen in der Phase nichts, sondern die gemeinsame Zusammenarbeit ist wichtig.

Kritik am Hass im Netz Gesetzespaket
Postings könnten gelöscht werden, bevor es Probleme gibt. Also wird sich Zeit gespart und keiner Prüfung nachgegangen, sondern einfach gelöscht. So entsteht auch eine Einschränkung der Meinung, denn diverse Postings sagen eventuell nicht das aus, was darin gelesen wurde oder sind zu anderen Zwecken, wie beispielsweise Satire, Comedy,…, welche von unterschiedlichen Personen auf verschiedene Weisen aufgenommen werden. Hinzu kommt, dass die juristische Prüfung wieder beim Unternehmen selbst liegt und nicht beim Staat.
Problematisch ist auch, dass das Gesetz nur nationalstaatlich gültig, also nur in Österreich anerkannt ist. Weshalb auch Facebook sich dazu äußert und erläutert, dass jene Ziele, die im Gesetzespaket angestrebt werden, wichtige seien, jedoch muss beachtet werden, wie es mit dem EU-Recht zusammen kombiniert werden könnten.

Ziel wäre es demnach, dass ein internationales bzw. EU-weites Gesetzespacket gegen Hass im Netz gestartet werden würde, damit einheitlich gehandelt wird und eventuell auch alle Plattformen einbezogen werden.

Links, die Interessant sein könnten
Bundesministerium
Wie kann ich mich wehren?
Kommunikationsplattformen-Gesetz gegen Hass im Netz 
Nationalrat beschließt umfangreiches Gesetzpacket gegen „Hass im Netz“
Zeitungsartikel: Neues Gesetz gegen Hass im Netz wird zum Eigentor 
Zeitungsartikel: Hass im Netz: Gesetze ab Donnerstag scharf
Hass im Netz: Facebook wehrt sich gegen Gesetz
gesamte Rechtsvorschrift für Kommunikationsplattformen-Gesetz (Stand 12.05.2021)
FAQ Hass im Netz

 

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