Online-Amtsgeschäfte für Familien

Nicht nur private Unternehmen setzen auf Service via Internet, auch Ämter und Behörden kommunizieren zunehmend mit Hilfe neuer Informationstechnologien mit uns Bürger_innen.
Das Internet bietet neben der bloßen Information über Amtswege (z. B. help.gv.at) und der Möglichkeit zur Online-Kommunikation mit Behörden zunehmend die Möglichkeit auch der tatsächlichen – und von Amtsöffnungszeiten unabhängigen – Durchführung von Dienstleistungen, fast immer in Zusammenhang mit der elektronischen Unterschrift.
Immer zahlreicher werden jene Behördenwege, die online erledigt werden können (aber nicht müssen). Diese neuen Möglichkeiten wollen nicht als Zwangsbeglückung, sondern als zusätzliches Service für selbstbestimmtes Arbeiten verstanden werden.
Stellvertretend für eine Vielzahl von E-Government-Leistungsangeboten, die sich u.a. auf Portalen der Sozialversicherung, des Finanzamtes oder der Stadt Wien finden, habe ich mir einige, die speziell Familien das tägliche Leben erleichtern können, näher angesehen.
Auch wenn es seit Mai 2016 möglich ist, die Familienbeihilfe ohne extra Antrag ausbezahlt zu bekommen, konnte sie bis dahin oder wenn nicht alle Daten bei der Geburt vorliegen, unkompliziert bei Finanz-Online beantragt bzw. konnten die entsprechenden Formulare zur (Offline)-Antragsstellung vom Serviceportal des Finanzministeriums geholt werden. Auch das Kinderbetreuungsgeld kann online beantragt werden.
Neuer Familienzuwachs in Form eines Hundes? In Wien und anderen Städten Österreichs ist dessen Anmeldung mit ein paar Mausklicks möglich.
Rezeptgebühren – online abrufbar bzw. als Finanzamtsbestätigung anforderbar – können genau wie privat bezahlte Honorare für Ärzt_innen im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastung (abzüglich eines Selbstbehaltes) geltend gemacht werden. Das Online-Einreichen von Wahlarztrechnungen stellt sich als äußerst nützlich heraus, es entfallen das Kopieren der Arztrechnung, der Weg aufs Postamt und die Postgebühren (oft mit zusätzlichen Einschreibgebühren!).
Ebenfalls superpraktisch: Das Top-Jugendticket der Wiener Linien, v.a. wenn es auf elektronischem Weg bezogen wird. Verlust ist kein Thema mehr – das Ticket kann bis zum Ende des Geltungszeitraumes jederzeit nachgedruckt werden. Studieren Eltern oder Kinder? Selbstversicherung ist online unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ebenso das Ansuchen um ein e-Stipendium, dessen Fortschritt „live“ beobachtet werden kann.
Was Ihren beruflichen Fortschritt betrifft, so können Sie sich Ihre Versicherungszeiten und Ihr Pensionskonto jederzeit über die entsprechenden Portale online anzeigen lassen.
Sollten Ihnen etwas gestohlen worden sein: Eine Online-Diebstahlsanzeige gegen unbekannte Täter im Raum Wien (oder österreichweit downloadbares Formular) und auch gleich ein Online-Antrag für ein Duplikat der Geburtsurkunde sind für Wiener_innen ebenfalls möglich.
Müssen Sie einen Strafregisterauszug z. B. einem neuen Arbeitgeber vorlegen, so können Sie ihn auf elektronischem Weg anfordern (Beispiel Wien) und ihn sich ebenso zustellen lassen: Eine prinzipielle Möglichkeit, behördliche Sendungen mittels E-Zustellung zu erhalten und so auch eigene Abwesenheiten bekannt geben zu können, besteht. Doch nicht alle Behörden arbeiten über dieses System und vielen Menschen ist es nach wie vor lieber, Dokumente und Bescheide von Behörden über den Postweg zu erhalten und eine Frage bleibt für mich offen: Wo ist sie hin, die viele Zeit, die wir uns mit all diesen Online-Services sparen?

Dieser Artikel ist dem eBook: leben.lernen.spielen – Familien in der digitalen Welt entnommen.


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Susanne Hošek

IT-affine Sozialarbeiterin, studiert aktuell im Rahmen einer Arbeitsstiftung Informations- und Kommunikationspädagogik. Sieht die Möglichkeiten des Internet als nicht mehr wegzudenkende – aber nicht zeitsparende – Bereicherung ihres Lebens und erledigt (fast) alles online. susanne@hosek.rocks